AVV 09 01 10

Einwegkameras ohne Batterien

09 Abfälle aus der fotografischen Industrie09 01 Abfälle aus der fotografischen Industrie

Nicht gefährlichKein eANV

AVV 09 01 10 steht für „Einwegkameras ohne Batterien" und gehört zum Kapitel „Abfälle aus der fotografischen Industrie" der Abfallverzeichnis-Verordnung. Dieser Abfallschlüssel gilt als nicht gefährlich.

Quelle: AVV — BMJ. Angaben ohne Gewähr. Einstufung bezieht sich auf den generischen Abfallschlüssel, Einzelfall kann abweichen. Es gelten die aktuellen amtlichen Fassungen.

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