AVV 09 01 10
Einwegkameras ohne Batterien
09 Abfälle aus der fotografischen Industrie›09 01 Abfälle aus der fotografischen Industrie
Nicht gefährlichKein eANV
AVV 09 01 10 steht für „Einwegkameras ohne Batterien" und gehört zum Kapitel „Abfälle aus der fotografischen Industrie" der Abfallverzeichnis-Verordnung. Dieser Abfallschlüssel gilt als nicht gefährlich.
Quelle: AVV — BMJ. Angaben ohne Gewähr. Einstufung bezieht sich auf den generischen Abfallschlüssel, Einzelfall kann abweichen. Es gelten die aktuellen amtlichen Fassungen.
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