AVV 08 02 03

Wässrige Suspensionen, die keramische Werkstoffe enthalten

08 Abfälle aus HZVA von Beschichtungen, Klebstoffen, Dichtmassen und Druckfarben08 02 Abfälle aus HZVA anderer Beschichtungen

Nicht gefährlichKein eANV

AVV 08 02 03 steht für „Wässrige Suspensionen, die keramische Werkstoffe enthalten" und gehört zum Kapitel „Abfälle aus HZVA von Beschichtungen, Klebstoffen, Dichtmassen und Druckfarben" der Abfallverzeichnis-Verordnung. Dieser Abfallschlüssel gilt als nicht gefährlich. Der Umrechnungsfaktor beträgt 1.75 t/m³.

Quelle: AVV — BMJ. Angaben ohne Gewähr. Einstufung bezieht sich auf den generischen Abfallschlüssel, Einzelfall kann abweichen. Es gelten die aktuellen amtlichen Fassungen.

Umrechnung

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Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik – Abfallartenkatalog

Angaben ohne Gewähr. Es gelten die jeweils aktuellen Fassungen.

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Entsorgung

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Häufig gestellte Fragen

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