AVV 08 02 02
Wässrige Schlämme, die keramische Werkstoffe enthalten
08 Abfälle aus HZVA von Beschichtungen, Klebstoffen, Dichtmassen und Druckfarben›08 02 Abfälle aus HZVA anderer Beschichtungen
AVV 08 02 02 steht für „Wässrige Schlämme, die keramische Werkstoffe enthalten" und gehört zum Kapitel „Abfälle aus HZVA von Beschichtungen, Klebstoffen, Dichtmassen und Druckfarben" der Abfallverzeichnis-Verordnung. Dieser Abfallschlüssel gilt als nicht gefährlich. Der Umrechnungsfaktor beträgt 1.5 t/m³.
Quelle: AVV — BMJ. Angaben ohne Gewähr. Einstufung bezieht sich auf den generischen Abfallschlüssel, Einzelfall kann abweichen. Es gelten die aktuellen amtlichen Fassungen.
Umrechnung
Angaben ohne Gewähr. Es gelten die jeweils aktuellen Fassungen.
Passende Behälter
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Entsorgung
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