AVV 06 11 01

Reaktionsabfälle auf Calciumbasis aus der Titandioxidherstellung

06 Abfälle aus anorganisch-chemischen Prozessen06 11 Abfälle aus der Herstellung von anorganischen Pigmenten und Farbgebern

Nicht gefährlichKein eANV

AVV 06 11 01 steht für „Reaktionsabfälle auf Calciumbasis aus der Titandioxidherstellung" und gehört zum Kapitel „Abfälle aus anorganisch-chemischen Prozessen" der Abfallverzeichnis-Verordnung. Dieser Abfallschlüssel gilt als nicht gefährlich. Der Umrechnungsfaktor beträgt 1.17 t/m³.

Quelle: AVV — BMJ. Angaben ohne Gewähr. Einstufung bezieht sich auf den generischen Abfallschlüssel, Einzelfall kann abweichen. Es gelten die aktuellen amtlichen Fassungen.

Umrechnung

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Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik – Abfallartenkatalog

Angaben ohne Gewähr. Es gelten die jeweils aktuellen Fassungen.

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Entsorgung

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