AVV 06 07 03*

Quecksilberhaltige Bariumsulfatschlämme

06 Abfälle aus anorganisch-chemischen Prozessen06 07 Abfälle aus HZVA von Halogenen und aus der Halogenchemie

Gefährlicher AbfalleANV-pflichtig

AVV 06 07 03 steht für „Quecksilberhaltige Bariumsulfatschlämme" und gehört zum Kapitel „Abfälle aus anorganisch-chemischen Prozessen" der Abfallverzeichnis-Verordnung. Dieser Abfallschlüssel ist als gefährlicher Abfall eingestuft. Der Umrechnungsfaktor beträgt 1.5 t/m³.

Quelle: AVV i.V.m. NachwV § 2 — BMJ. Angaben ohne Gewähr. Einstufung bezieht sich auf den generischen Abfallschlüssel, Einzelfall kann abweichen. Es gelten die aktuellen amtlichen Fassungen.

Umrechnung

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Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik – Abfallartenkatalog

Angaben ohne Gewähr. Es gelten die jeweils aktuellen Fassungen.

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