AVV 06 01 99
Abfälle a. n. g.
06 Abfälle aus anorganisch-chemischen Prozessen›06 01 Abfälle aus Herstellung, Zubereitung, Vertrieb und Anwendung von Säuren
Nicht gefährlichKein eANV
AVV 06 01 99 steht für „Abfälle a. n. g." und gehört zum Kapitel „Abfälle aus anorganisch-chemischen Prozessen" der Abfallverzeichnis-Verordnung. Dieser Abfallschlüssel gilt als nicht gefährlich.
Quelle: AVV — BMJ. Angaben ohne Gewähr. Einstufung bezieht sich auf den generischen Abfallschlüssel, Einzelfall kann abweichen. Es gelten die aktuellen amtlichen Fassungen.
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