AVV 06 01 99

Abfälle a. n. g.

06 Abfälle aus anorganisch-chemischen Prozessen06 01 Abfälle aus Herstellung, Zubereitung, Vertrieb und Anwendung von Säuren

Nicht gefährlichKein eANV

AVV 06 01 99 steht für „Abfälle a. n. g." und gehört zum Kapitel „Abfälle aus anorganisch-chemischen Prozessen" der Abfallverzeichnis-Verordnung. Dieser Abfallschlüssel gilt als nicht gefährlich.

Quelle: AVV — BMJ. Angaben ohne Gewähr. Einstufung bezieht sich auf den generischen Abfallschlüssel, Einzelfall kann abweichen. Es gelten die aktuellen amtlichen Fassungen.

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