AVV 06 01 06*
Andere Säuren
06 Abfälle aus anorganisch-chemischen Prozessen›06 01 Abfälle aus Herstellung, Zubereitung, Vertrieb und Anwendung von Säuren
Gefährlicher AbfalleANV-pflichtig
AVV 06 01 06 steht für „Andere Säuren" und gehört zum Kapitel „Abfälle aus anorganisch-chemischen Prozessen" der Abfallverzeichnis-Verordnung. Dieser Abfallschlüssel ist als gefährlicher Abfall eingestuft.
Quelle: AVV i.V.m. NachwV § 2 — BMJ. Angaben ohne Gewähr. Einstufung bezieht sich auf den generischen Abfallschlüssel, Einzelfall kann abweichen. Es gelten die aktuellen amtlichen Fassungen.
Umrechnung
Schnellwahl:
Quelle: Nutzer
Passende Behälter
Aktuell noch nicht verfügbar
Entsorgung
Aktuell noch nicht verfügbar