AVV 19 11 01*

Gebrauchte Filtertone

19 Abfälle aus Abfallbehandlungsanlagen und der Abwasserbehandlung19 11 Abfälle aus der Altölaufbereitung

Gefährlicher AbfalleANV-pflichtig

AVV 19 11 01 steht für „Gebrauchte Filtertone" und gehört zum Kapitel „Abfälle aus Abfallbehandlungsanlagen und der Abwasserbehandlung" der Abfallverzeichnis-Verordnung. Dieser Abfallschlüssel ist als gefährlicher Abfall eingestuft. Der Umrechnungsfaktor beträgt 1.15 t/m³.

Quelle: AVV i.V.m. NachwV § 2 — BMJ. Angaben ohne Gewähr. Einstufung bezieht sich auf den generischen Abfallschlüssel, Einzelfall kann abweichen. Es gelten die aktuellen amtlichen Fassungen.

Umrechnung

Schnellwahl:
Schwankungsbreite: 0,71,6 t/m³
Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik – Abfallartenkatalog

Angaben ohne Gewähr. Es gelten die jeweils aktuellen Fassungen.

Passende Behälter

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Entsorgung

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Häufig gestellte Fragen

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