AVV 19 08 06*

Gesättigte oder verbrauchte Ionenaustauscherharze

19 Abfälle aus Abfallbehandlungsanlagen und der Abwasserbehandlung19 08 Abfälle aus Abwasserbehandlungsanlagen a. n. g.

Gefährlicher AbfalleANV-pflichtig

AVV 19 08 06 steht für „Gesättigte oder verbrauchte Ionenaustauscherharze" und gehört zum Kapitel „Abfälle aus Abfallbehandlungsanlagen und der Abwasserbehandlung" der Abfallverzeichnis-Verordnung. Dieser Abfallschlüssel ist als gefährlicher Abfall eingestuft. Der Umrechnungsfaktor beträgt 0.9 t/m³.

Quelle: AVV i.V.m. NachwV § 2 — BMJ. Angaben ohne Gewähr. Einstufung bezieht sich auf den generischen Abfallschlüssel, Einzelfall kann abweichen. Es gelten die aktuellen amtlichen Fassungen.

Umrechnung

Schnellwahl:
Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik – Abfallartenkatalog

Angaben ohne Gewähr. Es gelten die jeweils aktuellen Fassungen.

Passende Behälter

Aktuell noch nicht verfügbar

Entsorgung

Aktuell noch nicht verfügbar

Häufig gestellte Fragen

Übersicht