AVV 19 07 03

Deponiesickerwasser mit Ausnahme desjenigen, das unter 19 07 02 fällt

19 Abfälle aus Abfallbehandlungsanlagen und der Abwasserbehandlung19 07 Deponiesickerwasser

Spiegeleintrag:

19 07 02*Deponiesickerwasser, das gefährliche Stoffe enthält

19 07 02* gilt, wenn gefährliche Stoffe enthalten sind (z.B. Teer, Asbest, PCB).

Nicht gefährlichKein eANV

AVV 19 07 03 steht für „Deponiesickerwasser mit Ausnahme desjenigen, das unter 19 07 02 fällt" und gehört zum Kapitel „Abfälle aus Abfallbehandlungsanlagen und der Abwasserbehandlung" der Abfallverzeichnis-Verordnung. Dieser Abfallschlüssel gilt als nicht gefährlich. Der Umrechnungsfaktor beträgt 1 t/m³.

Quelle: AVV — BMJ. Angaben ohne Gewähr. Einstufung bezieht sich auf den generischen Abfallschlüssel, Einzelfall kann abweichen. Es gelten die aktuellen amtlichen Fassungen.

Umrechnung

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Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik – Abfallartenkatalog

Angaben ohne Gewähr. Es gelten die jeweils aktuellen Fassungen.

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Entsorgung

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Häufig gestellte Fragen

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