AVV 19 03 07

Verfestigte Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 03 06 fallen

19 Abfälle aus Abfallbehandlungsanlagen und der Abwasserbehandlung19 03 Stabilisierte und verfestigte Abfälle

Spiegeleintrag:

19 03 06*Als gefährlich eingestufte verfestigte Abfälle

19 03 06* gilt, wenn gefährliche Stoffe enthalten sind (z.B. Teer, Asbest, PCB).

Nicht gefährlichKein eANV

AVV 19 03 07 steht für „Verfestigte Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 03 06 fallen" und gehört zum Kapitel „Abfälle aus Abfallbehandlungsanlagen und der Abwasserbehandlung" der Abfallverzeichnis-Verordnung. Dieser Abfallschlüssel gilt als nicht gefährlich.

Quelle: AVV — BMJ. Angaben ohne Gewähr. Einstufung bezieht sich auf den generischen Abfallschlüssel, Einzelfall kann abweichen. Es gelten die aktuellen amtlichen Fassungen.

Umrechnung

Schnellwahl:
Quelle: Nutzer

Passende Behälter

Aktuell noch nicht verfügbar

Entsorgung

Aktuell noch nicht verfügbar

Häufig gestellte Fragen

Übersicht