AVV 17 08 02

Baustoffe auf Gipsbasis mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 08 01 fallen

17 Bau- und Abbruchabfälle (einschließlich Aushubböden von verunreinigten Standorten)17 08 Baustoffe auf Gipsbasis

Auch: Gips, Gipskarton, Rigips, Gipsplatten, Gipsfaserplatten, Fermacell, Trockenbau, Trockenbauplatten

Spiegeleintrag:

17 08 01*Baustoffe auf Gipsbasis, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind

17 08 01* gilt, wenn gefährliche Stoffe enthalten sind (z.B. Teer, Asbest, PCB).

Nicht gefährlichKein eANVGewAbfV-relevant

AVV 17 08 02 steht für „Baustoffe auf Gipsbasis mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 08 01 fallen" und gehört zum Kapitel „Bau- und Abbruchabfälle (einschließlich Aushubböden von verunreinigten Standorten)" der Abfallverzeichnis-Verordnung. Dieser Abfallschlüssel gilt als nicht gefährlich. Der Umrechnungsfaktor beträgt 0.34 t/m³.

Quelle: AVV — BMJ. Angaben ohne Gewähr. Einstufung bezieht sich auf den generischen Abfallschlüssel, Einzelfall kann abweichen. Es gelten die aktuellen amtlichen Fassungen.

Umrechnung

Schnellwahl:
Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik – Abfallartenkatalog

Angaben ohne Gewähr. Es gelten die jeweils aktuellen Fassungen.

Passende Behälter

Menge oben eingeben für dynamische Empfehlung mit Auslastung

Absetzcontainer

Abrollcontainer

Entsorgung

Aktuell noch nicht verfügbar

Häufig gestellte Fragen

Übersicht