AVV 16 05 09

Gebrauchte Chemikalien mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 05 06, 16 05 07 oder 16 05 08 fallen

16 Abfälle, die nicht anderswo im Verzeichnis aufgeführt sind16 05 Gase in Druckbehältern und gebrauchte Chemikalien

Spiegeleintrag:

16 05 06*Laborchemikalien, die aus gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthalten, einschließlich Gemische von Laborchemikalien

16 05 06* gilt, wenn gefährliche Stoffe enthalten sind (z.B. Teer, Asbest, PCB).

Nicht gefährlichKein eANV

AVV 16 05 09 steht für „Gebrauchte Chemikalien mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 05 06, 16 05 07 oder 16 05 08 fallen" und gehört zum Kapitel „Abfälle, die nicht anderswo im Verzeichnis aufgeführt sind" der Abfallverzeichnis-Verordnung. Dieser Abfallschlüssel gilt als nicht gefährlich. Der Umrechnungsfaktor beträgt 1.1 t/m³.

Quelle: AVV — BMJ. Angaben ohne Gewähr. Einstufung bezieht sich auf den generischen Abfallschlüssel, Einzelfall kann abweichen. Es gelten die aktuellen amtlichen Fassungen.

Umrechnung

Schnellwahl:
Schwankungsbreite: 0,91,3 t/m³
Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik – Abfallartenkatalog

Angaben ohne Gewähr. Es gelten die jeweils aktuellen Fassungen.

Passende Behälter

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Entsorgung

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Häufig gestellte Fragen

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