AVV 14 06 03*
Andere Lösemittel und Lösemittelgemische
14 Abfälle aus organischen Lösemitteln, Kühlmitteln und Treibgasen›14 06 Abfälle aus organischen Lösemitteln, Kühlmitteln sowie Schaum- und Aerosoltreibgasen
AVV 14 06 03 steht für „Andere Lösemittel und Lösemittelgemische" und gehört zum Kapitel „Abfälle aus organischen Lösemitteln, Kühlmitteln und Treibgasen" der Abfallverzeichnis-Verordnung. Dieser Abfallschlüssel ist als gefährlicher Abfall eingestuft. Der Umrechnungsfaktor beträgt 0.995 t/m³.
Quelle: AVV i.V.m. NachwV § 2 — BMJ. Angaben ohne Gewähr. Einstufung bezieht sich auf den generischen Abfallschlüssel, Einzelfall kann abweichen. Es gelten die aktuellen amtlichen Fassungen.
Umrechnung
Angaben ohne Gewähr. Es gelten die jeweils aktuellen Fassungen.
Passende Behälter
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Entsorgung
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