AVV 13 08 02*
Andere Emulsionen
13 Ölabfälle und Abfälle aus flüssigen Brennstoffen›13 08 Ölabfälle a. n. g.
Gefährlicher AbfalleANV-pflichtig
AVV 13 08 02 steht für „Andere Emulsionen" und gehört zum Kapitel „Ölabfälle und Abfälle aus flüssigen Brennstoffen" der Abfallverzeichnis-Verordnung. Dieser Abfallschlüssel ist als gefährlicher Abfall eingestuft. Der Umrechnungsfaktor beträgt 0.975 t/m³.
Quelle: AVV i.V.m. NachwV § 2 — BMJ. Angaben ohne Gewähr. Einstufung bezieht sich auf den generischen Abfallschlüssel, Einzelfall kann abweichen. Es gelten die aktuellen amtlichen Fassungen.
Umrechnung
Schnellwahl:
Schwankungsbreite: 0,95–1 t/m³
Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik – AbfallartenkatalogAngaben ohne Gewähr. Es gelten die jeweils aktuellen Fassungen.
Passende Behälter
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Entsorgung
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