AVV 13 05 01*
Feste Abfälle aus Sandfanganlagen und Öl-/Wasserabscheidern
13 Ölabfälle und Abfälle aus flüssigen Brennstoffen›13 05 Inhalte von Öl-/Wasserabscheidern
AVV 13 05 01 steht für „Feste Abfälle aus Sandfanganlagen und Öl-/Wasserabscheidern" und gehört zum Kapitel „Ölabfälle und Abfälle aus flüssigen Brennstoffen" der Abfallverzeichnis-Verordnung. Dieser Abfallschlüssel ist als gefährlicher Abfall eingestuft. Der Umrechnungsfaktor beträgt 1.2 t/m³.
Quelle: AVV i.V.m. NachwV § 2 — BMJ. Angaben ohne Gewähr. Einstufung bezieht sich auf den generischen Abfallschlüssel, Einzelfall kann abweichen. Es gelten die aktuellen amtlichen Fassungen.
Umrechnung
Angaben ohne Gewähr. Es gelten die jeweils aktuellen Fassungen.
Passende Behälter
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Entsorgung
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