AVV 13 02 07*

Biologisch leicht abbaubare Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle

13 Ölabfälle und Abfälle aus flüssigen Brennstoffen13 02 Abfälle von Maschinen-, Getriebe- und Schmierölen

Gefährlicher AbfalleANV-pflichtig

AVV 13 02 07 steht für „Biologisch leicht abbaubare Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle" und gehört zum Kapitel „Ölabfälle und Abfälle aus flüssigen Brennstoffen" der Abfallverzeichnis-Verordnung. Dieser Abfallschlüssel ist als gefährlicher Abfall eingestuft. Der Umrechnungsfaktor beträgt 0.99 t/m³.

Quelle: AVV i.V.m. NachwV § 2 — BMJ. Angaben ohne Gewähr. Einstufung bezieht sich auf den generischen Abfallschlüssel, Einzelfall kann abweichen. Es gelten die aktuellen amtlichen Fassungen.

Umrechnung

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Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik – Abfallartenkatalog

Angaben ohne Gewähr. Es gelten die jeweils aktuellen Fassungen.

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Entsorgung

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Häufig gestellte Fragen

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