AVV 08 05 01*
Isocyanatabfälle
08 Abfälle aus HZVA von Beschichtungen, Klebstoffen, Dichtmassen und Druckfarben›08 05 Nicht unter 08 aufgeführte Abfälle
Gefährlicher AbfalleANV-pflichtig
AVV 08 05 01 steht für „Isocyanatabfälle" und gehört zum Kapitel „Abfälle aus HZVA von Beschichtungen, Klebstoffen, Dichtmassen und Druckfarben" der Abfallverzeichnis-Verordnung. Dieser Abfallschlüssel ist als gefährlicher Abfall eingestuft.
Quelle: AVV i.V.m. NachwV § 2 — BMJ. Angaben ohne Gewähr. Einstufung bezieht sich auf den generischen Abfallschlüssel, Einzelfall kann abweichen. Es gelten die aktuellen amtlichen Fassungen.
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