AVV 07 05 13*

Feste Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten

07 Abfälle aus organisch-chemischen Prozessen07 05 Abfälle aus HZVA von Pharmazeutika

Spiegeleintrag:

07 05 14Feste Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 07 05 13 fallen

07 05 14 gilt, wenn keine gefährlichen Stoffe enthalten sind.

Gefährlicher AbfalleANV-pflichtig

AVV 07 05 13 steht für „Feste Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten" und gehört zum Kapitel „Abfälle aus organisch-chemischen Prozessen" der Abfallverzeichnis-Verordnung. Dieser Abfallschlüssel ist als gefährlicher Abfall eingestuft.

Quelle: AVV i.V.m. NachwV § 2 — BMJ. Angaben ohne Gewähr. Einstufung bezieht sich auf den generischen Abfallschlüssel, Einzelfall kann abweichen. Es gelten die aktuellen amtlichen Fassungen.

Umrechnung

Schnellwahl:
Quelle: Nutzer

Passende Behälter

Aktuell noch nicht verfügbar

Entsorgung

Aktuell noch nicht verfügbar

Häufig gestellte Fragen

Übersicht