AVV 07 01 07*
Halogenierte Reaktions- und Destillationsrückstände
07 Abfälle aus organisch-chemischen Prozessen›07 01 Abfälle aus HZVA von organischen Grundchemikalien
AVV 07 01 07 steht für „Halogenierte Reaktions- und Destillationsrückstände" und gehört zum Kapitel „Abfälle aus organisch-chemischen Prozessen" der Abfallverzeichnis-Verordnung. Dieser Abfallschlüssel ist als gefährlicher Abfall eingestuft. Der Umrechnungsfaktor beträgt 0.955 t/m³.
Quelle: AVV i.V.m. NachwV § 2 — BMJ. Angaben ohne Gewähr. Einstufung bezieht sich auf den generischen Abfallschlüssel, Einzelfall kann abweichen. Es gelten die aktuellen amtlichen Fassungen.
Umrechnung
Angaben ohne Gewähr. Es gelten die jeweils aktuellen Fassungen.
Passende Behälter
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Entsorgung
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