AVV 06 13 01*
Anorganische Pflanzenschutzmittel, Holzschutzmittel und andere Biozide
06 Abfälle aus anorganisch-chemischen Prozessen›06 13 Abfälle aus anorganisch-chemischen Prozessen a. n. g.
AVV 06 13 01 steht für „Anorganische Pflanzenschutzmittel, Holzschutzmittel und andere Biozide" und gehört zum Kapitel „Abfälle aus anorganisch-chemischen Prozessen" der Abfallverzeichnis-Verordnung. Dieser Abfallschlüssel ist als gefährlicher Abfall eingestuft. Der Umrechnungsfaktor beträgt 1.17 t/m³.
Quelle: AVV i.V.m. NachwV § 2 — BMJ. Angaben ohne Gewähr. Einstufung bezieht sich auf den generischen Abfallschlüssel, Einzelfall kann abweichen. Es gelten die aktuellen amtlichen Fassungen.
Umrechnung
Angaben ohne Gewähr. Es gelten die jeweils aktuellen Fassungen.
Passende Behälter
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Entsorgung
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