AVV 05 07 99
Abfälle a. n. g.
05 Abfälle aus der Erdölraffination, Erdgasreinigung und Kohlepyrolyse›05 07 Abfälle aus Erdgasreinigung und -transport
Nicht gefährlichKein eANV
AVV 05 07 99 steht für „Abfälle a. n. g." und gehört zum Kapitel „Abfälle aus der Erdölraffination, Erdgasreinigung und Kohlepyrolyse" der Abfallverzeichnis-Verordnung. Dieser Abfallschlüssel gilt als nicht gefährlich.
Quelle: AVV — BMJ. Angaben ohne Gewähr. Einstufung bezieht sich auf den generischen Abfallschlüssel, Einzelfall kann abweichen. Es gelten die aktuellen amtlichen Fassungen.
Umrechnung
Schnellwahl:
Quelle: Nutzer
Passende Behälter
Aktuell noch nicht verfügbar
Entsorgung
Aktuell noch nicht verfügbar